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Die Domain Bueschelskamp bleibt


Liebe Leserinnen und Leser meiner Seiten,

sicherlich erinnern Sie sich noch an die Diskussion um meine Domain www.bueschelskamp.de

Wenige Tage vor der Kommunalwahl im September 2011 reichte die Gemeinde Scheessel beim Landgericht Hannover Klage gegen mich ein.

Sie trug dem Gericht vor, dass ich die Homepage www.bueschelskamp.de rechtswidrig verwenden würde. Ich würde Namensrechte verletzen, denn Büschelskamp sei ein Ortsteil von Scheessel. Ich solle ihr den Domainnamen abtreten.

Des weiteren warf sie mir vor, auf dieser Homepage Teile aus ihrer Homepage www.scheessel.de rechtswidrig verwendet zu haben. Mit dem Einbinden (Framing) einiger ihrer Seiten würde ich Urheberrechte verletzen.

Die Gemeinde forderte dafür Schadenersatz sowie eine Erstattung der vorgerichtlichen Kosten.

Sie hatte einen Streitwert von 80.000 EUR angesetzt. Diesen hat das Gericht gleich nach Eingang der Klage auf 35.000 EUR herabgesetzt.

Nach längeren Auseinandersetzungen zwischen den Anwälten und dem Landgericht Hannover sowie dem Oberlandesgericht Celle wurde die Klage nunmehr vom Landgericht Hannover vollständig abgewiesen.

Das Gericht hat für Recht erkannt, dass die Gemeinde keinen Anspruch auf den Domainnamen hat, da es bei Büschelskamp an entsprechender Bedeutung fehle.

Das Gericht hat ferner für Recht erkannt, dass ich keine Urheberrechte der Gemeinde verletzt habe. Die grundsätzliche Darstellung der Homepage der Gemeinde sei handwerkliches Allgemeinwissen und habe nicht die Schöpfungstiefe, die das Urheberrecht verlange. Die eingebundenen Fotos seien nicht von der Gemeinde selbst, sondern von beauftragten Fotografen erstellt worden.

Die Gemeinde könne nur dann Ansprüche geltend machen, wenn sie das ausschließliche Nutzungsrecht erworben habe. Dies habe sie dem Gericht trotz Aufforderung nicht nachgewiesen.

Das Gericht hat die Klage abgewiesen und die Kosten des Verfahrens der Gemeinde auferlegt.

Da die Klage abgewiesen wurde, hat die Gemeinde auch keinen Anspruch auf vorgerichtliche Kosten, die durch die Tätigkeit ihrer Anwälte entstanden sind.

Sämtliche Behauptungen seitens der Gemeinde oder auch anderer, dritter Personen, ich habe mir die Domain unrechtmäßig angeeignet und durch rechtswidriges Framing der Gemeinde Schaden zugefügt, entbehren damit jeglicher Rechtsgrundlage.

Mein Angebot an die Gemeinde aus Juni 2011, ihr die Domain für eine Abstandszahlung von 2.900,-- EUR abzutreten, war zeitlich begrenzt und ist inzwischen hinfällig.

Die Domain www.bueschelskamp.de wird also auch in Zukunft von mir betrieben werden.

Die Historie vor Einreichen der Klage finden Sie  hier

Ernst Friesecke, 2.2.2013


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