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Beleuchtung in Hetzwege am Püttjersberg 10


Am 11.4.2011 wurde im Ortsrat Hetzwege/Abbendorf über die Straßenbeleuchtung in Hetzwege vor dem Haus Püttjersberg 10 diskutiert. Einen Bericht über die Sitzung finden Sie   hier  .

Am 12.4.2011 machte ich dort die hier verwendeten Fotos.

     

Die fragliche Lampe ist eine privat installierte, deren Leuchtkörper wesentlich kleiner ist als die von der Gemeinde beschafften.
Die Äste im Umfeld sind klar zu erkennen.

     

Von beiden Seiten ist ersichtlich, dass kleinere Zweige davor hängen, die aber den Schein auf die Straße nicht wesentlich beeinträchtigen.

     

Diese Leuchte steht an der L131 (Hoffreeg). Sie ist ähnlich von Zweigen umgeben.

Bewertung der Sachlage:

Die Lampe am Püttjersberg steht an einer Wohnstraße. Sie ist keine Durchgangsstraße. Die Beleuchtung dient den hier wohnenden Anliegern.

Die Gemeindeleuchte an der L131 steht an der Durchgangsstraße in der Nähe von Dittmers Gasthaus.
Diese Leuchte dient also nicht nur den Anliegern.

Bei der letzteren Leuchte gibt es allerdings keine Querelen. Dabei sollte man meinen, dass hier eine größere Verantwortung der Gemeinde liegt.

Man mag durchaus darüber streiten, ob bei beiden Lampen mehr Zweige beseitigt werden sollten, um eine bessere Sicht auf dem Gehweg sicherzustellen. Doch die unterschiedliche Betrachtungsweise macht doch nachdenklich.

Es scheint mal wieder keine Sachargumentation vorzuliegen. Hier geht es wohl wieder einmal darum, sich gegen einen Bürger durchzusetzen. Dabei ist die Situation für die Gemeinde eigentlich denkbar schlecht, um einen Streit vom Zaun zu brechen.
Der Eigentümer am Püttjersberg hat nach Darstellung in der gestrigen Ortsratssitzung zwar sein Einverständnis zur Aufstellung der Leuchte gegeben, mehr aber wohl nicht. Es ist kaum vorstellbar, dass er sich gleichzeitig verpflichtet hat, seine schon bestehende Eiche nach Vorschrift der Gemeinde zu beschneiden oder gar zu fällen. Wäre dieses Ansinnen an ihn herangetragen worden, so hätte er wohl sein Einverständnis verweigert.

Nun soll er, geht es nach der Bürgermeisterin, dies aber tun oder für die Kosten aufkommen.

Die Gemeinde hat 2010 ein Konzept der Erneuerung der Straßenbeleuchtung vorgestellt. In den nächsten Jahren wird also auch diese Laterne ersetzt werden. Sie kann dann problemlos um einige Meter versetzt werden. Warum sollte man darauf nicht warten können?

Der Anlieger hat laut Aussage eines Ratsherrn den Baum in Absprache mit der Gemeinde beschnitten. Es ging dabei um einen konkreten Ast. Dieser wurde beseitigt. Nun kommt die Gemeinde mit der Forderung, weitere Äste auszuschneiden. Für den Anlieger bedeutet es erheblichen Aufwand, sich ein Gerüst oder Leitern zu beschaffen, um die frei hängenden Äste zu erreichen. Für die Gemeinde ist es dabei relativ leicht, mit einem Fahrzeug mit Hubbühne die Äste abzuschneiden. Daher ist es schon von Bedeutung, dass die Gemeinde dem Anlieger genau sagt, welche Äste er zu beseitigen hat. Und zwar im ersten Termin. Die Gemeinde kann nicht mehrfach ankommen und Nachforderungen stellen. Sie ist zur Schadensminderung verpflichtet. Die Bürgermeisterin meinte, die Gemeinde werde versuchen, sich die Kosten wieder zu holen.
Versuchen kann die Gemeinde ja viel, aber welches Gericht würde ihr denn bei dieser Rechtslage Recht geben?

Aber gerade in Anbetracht der Tatsache, dass die vergleichbare Situation an der L131 nicht stört, ist es wohl mal wieder so -- wie in Scheessel nicht eben selten --, dass hier Macht demonstriert werden soll. Und dann wollen bestimmte Personen mit dem Kopf durch die Wand.

Es handelt sich wohl einmal mehr um das allseits bekannte vorpubertäre Gezänk zwischen Gemeinde und Bürger.

Bürgermeister sollen Volksvertreter sein, nicht Volkstreter.

Ob das in den höheren schwarzen Sphären wohl noch mal begriffen wird?

Ernst Friesecke, 12.4.2011




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