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Haushalt 2011


1. Überblick

In den letzten Wochen fanden die Haushaltsplanungsgespräche in den Fachausschüssen statt. Als Beratungsgrundlage diente die 546 Seiten umfassende Vorlage der Gemeinde mit dem Titel

Haushaltssatzung
und
Haushaltsplan
der
Gemeinde Scheeßel
für das
Haushaltsjahr
2011



Diese Unterlage wurde allen Ratsmitgliedern und der Presse zur Verfügung gestellt, ist damit also öffentlich.

Die Unterlage umfasst die Haushaltssatzung, eine Übersicht über die Produktgruppen, eine Produktübersicht mit Ergebnis- und Finanzplan, die Teilhaushalte 1 bis 9, das Investitionsprogramm und den Stellenplan.

Für die Aufstellung eines Haushaltsplans gelten gesetzliche Grundlagen, die Sie unter der Rubrik "gesetzl. Grundlagen" finden.
Die wesentlichen Bezugsdokumente sind die Gemeindehaushalts- und -kassenverordnung sowie die Durchführungsbestimmungen dazu, die Sie bei der Sammlung zum Nieders. Haushaltsrecht finden. Ein geforderter Bestandteil sind Kennzahlen, die sich hinter dem Link "Kennzahlen Doppik" verbergen.

Bei der Haushaltsplanung bilden diese Unterlagen den rechtlichen Rahmen. Daneben ist der Inhalt der Planung unter den Gesichtspunkten der geforderten Transparenz und der Sorgfalt in der Aufbereitung zu betrachten.

2. Rechtlicher Rahmen

Rechtliche Grundlage für die Aufstellung des Haushaltsplans ist die

"Verordnung über die Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans ..."

Bei genauerer Betrachtung des Ersten Abschnitts stellt sich heraus, dass die dort zwingend geforderten Unterlagen von der Gemeinde nicht vollständig erarbeitet wurden.
Die dort geforderten Erläuterungen fehlen nahezu vollständig. Die Stichworte am Ende einer jeden Produktgruppe ersetzen diese Erläuterungen nicht.

Beispielsweise fehlt der geforderte Vorbericht vollständig. Er soll den Ratsmitgliedern, die nicht so mit der Materie der zahlenmäßigen Darstellung vertraut sind, in erklärenden Beschreibungen eine "wertende Analyse der finanziellen Lage und ihrer voraussichtlichen Entwicklung" geben. Der Vorbericht soll sich auf Kennzahlen stützen.

Der Haushaltsplan der Gemeinde sieht hinter jedem Produkt zwar die Ergebnisrechnung incl. Kennzahlen vor, aber diese sind nicht mit Zahlen ausgefüllt.

Der Dritte Abschnitt beschreibt die Hauswirtschaftlichen Instrumente. So wird ein unterjähriges Berichtswesen gefordert. Dieses hat die Gemeinde allem Anschein nicht, denn sie ist auch Ende Januar 2011 nicht in der Lage, vorläufige IST-Zahlen 2010 auszuweisen.
Die am Ende der Produktgruppen ausgewiesene Ergebnisrechnung weist ausschließlich Null-Werte aus.

In den Durchführungsbestimmungen sind Muster zu den verschiedenen Themen hinterlegt, aus denen ersichtlich ist, wie der Aufbau der Darstellung sein soll.

Die Anforderungen an die Erstellung eines Haushaltsplans sind recht genau definiert. Die Gemeinde Scheessel hält diese teilweise nicht ein.

3. Aussagekraft

Der Haushaltsplan soll so aufgestellt sein, dass die Situatuon der Gemeinde transparent wird. Dies ist nicht der Fall. Vielmehr sind wesentliche Veränderungen zwischen Plan und IST unerwähnt.
Dafür ein paar Beispiele;

a) Der Vorbericht fehlt. Zur Anschauung finden Sie einen Vorbericht der Gemeinde Eitorf in deren   Entwurf des Haushaltsplan 2011   vom Dezember 2010.
Eine solche Veranschaulichung der Situation dieser mit 19.000 Einwohnern vergleichbaren Gemeinde ist für die Entscheidung der Ratsmitglieder elementar.

b) Ergebnishaushalt (S. 14)

Die vorgeschriebene Abgrenzungsrechnung wurde nicht durchgeführt.

c) Plan-IST-Vergleich

Eine Spalte der IST-Zahlen ist vorgeschrieben. Allerdings läßt der Gesetzgeber zu, die Zahlen vom Vor-Vorjahr darzustellen. Hintergrund ist, dass die Planung eigentlich im Oktober gemacht werden soll. Dann liegen noch keine verläßlichen Zahlen für das laufende Jahr vor. Wenn die Planung aber erst im Planjahr im Februar aufgestellt wird, dann liegen die IST-Zahlen des Vorjahres vor. Selbst wenn noch ein paar Rechnungen eingehen, so ist deren Betrag ja bekannt, da keine Rechnung ohne Bestellung kommen kann. Und eine neue Bestellung, deren Kosten für das Vorjahr fällig werden, kann es nicht geben.
Da der Gesetzgeber außerdem ein unterjähriges Berichtswesen verlangt, ist die Erstellung der IST-Zahlen ab ca. 5. Januar eigentlich kein Problem.

d) Mensa (S. 75ff.)

Die Investiton der Mensa sollte für Baumaßnahmen 220.000,-- EUR betragen.
Am 3.6.2010 wurde in nicht-öffentlicher Sitzung des Verwaltungsausschusses erklärt, dass der Bau unvorhergesehen um 70.000,-- EUR teurer werden würde. Die Deckung des Fehlbetrags erfolgte durch Umbuchung von ungeplanten Zahlungseingängen an anderer Stelle.
In der jetzigen Planung wird der Mehraufwand verschleiert.

e) Sanierung der Straße nach Büschelskamp

Die Kosten für die Sanierung der Straße war in der Planung 2010 nicht vorgesehen. Die Sanierung ist nicht abgeschlossen, sie wird in 2011 beendet.
Weder in 2010 noch in 2011 sind Plankosten enthalten. Wie wird diese Sanierung eigentlich finanziert?

4. Fazit

Der vorgelegte Haushaltsplan weist so gravierende Mängel auf, dass er nicht genehmigungsfähig ist.
Er genügt weder den gesetzlichen Vorschriften noch der Informationspflicht der Verwaltung gegenüber dem Rat.

Ernst Friesecke, 30.1.2011




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