1. Überblick
In den letzten Wochen fanden die Haushaltsplanungsgespräche in den
Fachausschüssen statt. Als Beratungsgrundlage diente die 546 Seiten
umfassende Vorlage der Gemeinde mit dem Titel
Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Gemeinde Scheeßel für das Haushaltsjahr 2011
Diese Unterlage wurde allen Ratsmitgliedern und der Presse zur Verfügung gestellt, ist damit
also öffentlich.
Die Unterlage umfasst die Haushaltssatzung, eine Übersicht über die Produktgruppen,
eine Produktübersicht mit Ergebnis- und Finanzplan, die Teilhaushalte 1 bis 9,
das Investitionsprogramm und den Stellenplan.
Für die Aufstellung eines Haushaltsplans gelten gesetzliche Grundlagen, die Sie
unter der Rubrik "gesetzl. Grundlagen" finden.
Die wesentlichen Bezugsdokumente sind die Gemeindehaushalts- und -kassenverordnung sowie
die Durchführungsbestimmungen dazu, die Sie bei der Sammlung zum Nieders.
Haushaltsrecht finden. Ein geforderter Bestandteil sind Kennzahlen, die sich hinter dem
Link "Kennzahlen Doppik" verbergen.
Bei der Haushaltsplanung bilden diese Unterlagen den rechtlichen Rahmen. Daneben ist
der Inhalt der Planung unter den Gesichtspunkten der geforderten Transparenz und
der Sorgfalt in der Aufbereitung zu betrachten.
2. Rechtlicher Rahmen
Rechtliche Grundlage für die Aufstellung des Haushaltsplans ist die
"Verordnung über die Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans ..."
Bei genauerer Betrachtung des Ersten Abschnitts stellt sich heraus, dass die dort zwingend
geforderten Unterlagen von der Gemeinde nicht vollständig erarbeitet wurden.
Die dort geforderten Erläuterungen fehlen nahezu vollständig. Die Stichworte
am Ende einer jeden Produktgruppe ersetzen diese Erläuterungen nicht.
Beispielsweise fehlt der geforderte Vorbericht vollständig. Er soll den Ratsmitgliedern,
die nicht so mit der Materie der zahlenmäßigen Darstellung vertraut sind,
in erklärenden Beschreibungen eine "wertende Analyse der finanziellen Lage und ihrer
voraussichtlichen Entwicklung" geben. Der Vorbericht soll sich auf Kennzahlen stützen.
Der Haushaltsplan der Gemeinde sieht hinter jedem Produkt zwar die Ergebnisrechnung incl. Kennzahlen
vor, aber diese sind nicht mit Zahlen ausgefüllt.
Der Dritte Abschnitt beschreibt die Hauswirtschaftlichen Instrumente. So wird ein unterjähriges
Berichtswesen gefordert. Dieses hat die Gemeinde allem Anschein nicht, denn sie ist auch
Ende Januar 2011 nicht in der Lage, vorläufige IST-Zahlen 2010 auszuweisen.
Die am Ende der Produktgruppen ausgewiesene Ergebnisrechnung weist ausschließlich
Null-Werte aus.
In den Durchführungsbestimmungen sind Muster zu den verschiedenen Themen
hinterlegt, aus denen ersichtlich ist, wie der Aufbau der Darstellung sein soll.
Die Anforderungen an die Erstellung eines Haushaltsplans sind recht genau definiert.
Die Gemeinde Scheessel hält diese teilweise nicht ein.
3. Aussagekraft
Der Haushaltsplan soll so aufgestellt sein, dass die Situatuon der Gemeinde
transparent wird. Dies ist nicht der Fall. Vielmehr sind wesentliche Veränderungen
zwischen Plan und IST unerwähnt.
Dafür ein paar Beispiele;
a) Der Vorbericht fehlt. Zur Anschauung finden Sie einen Vorbericht der Gemeinde Eitorf
in deren
Entwurf des Haushaltsplan 2011 vom Dezember 2010.
Eine solche Veranschaulichung der Situation dieser mit 19.000 Einwohnern vergleichbaren
Gemeinde ist für die Entscheidung der Ratsmitglieder elementar.
b) Ergebnishaushalt (S. 14)
Die vorgeschriebene Abgrenzungsrechnung wurde nicht durchgeführt.
c) Plan-IST-Vergleich
Eine Spalte der IST-Zahlen ist vorgeschrieben. Allerdings läßt der Gesetzgeber zu,
die Zahlen vom Vor-Vorjahr darzustellen. Hintergrund ist, dass die Planung eigentlich
im Oktober gemacht werden soll. Dann liegen noch keine verläßlichen Zahlen
für das laufende Jahr vor. Wenn die Planung aber erst im Planjahr im Februar aufgestellt
wird, dann liegen die IST-Zahlen des Vorjahres vor. Selbst wenn noch ein paar
Rechnungen eingehen, so ist deren Betrag ja bekannt, da keine Rechnung ohne Bestellung
kommen kann. Und eine neue Bestellung, deren Kosten für das Vorjahr fällig werden,
kann es nicht geben.
Da der Gesetzgeber außerdem ein unterjähriges Berichtswesen verlangt, ist die
Erstellung der IST-Zahlen ab ca. 5. Januar eigentlich kein Problem.
d) Mensa (S. 75ff.)
Die Investiton der Mensa sollte für Baumaßnahmen 220.000,-- EUR betragen.
Am 3.6.2010 wurde in nicht-öffentlicher Sitzung des Verwaltungsausschusses erklärt,
dass der Bau unvorhergesehen um 70.000,-- EUR teurer werden würde. Die
Deckung des Fehlbetrags erfolgte durch Umbuchung von ungeplanten Zahlungseingängen
an anderer Stelle.
In der jetzigen Planung wird der Mehraufwand verschleiert.
e) Sanierung der Straße nach Büschelskamp
Die Kosten für die Sanierung der Straße war in der Planung 2010
nicht vorgesehen. Die Sanierung ist nicht abgeschlossen, sie wird in 2011
beendet.
Weder in 2010 noch in 2011 sind Plankosten enthalten.
Wie wird diese Sanierung eigentlich finanziert?
4. Fazit
Der vorgelegte Haushaltsplan weist so gravierende Mängel auf, dass er nicht genehmigungsfähig ist.
Er genügt weder den gesetzlichen Vorschriften noch der Informationspflicht der Verwaltung
gegenüber dem Rat.
Ernst Friesecke, 30.1.2011
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